Die Bildungsprämie kommt aus den Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds. Das betreffende Bundesland übernimmt die Hälfte der Weiterbildung (Brutto-Preis), aber höchstens 500 Euro. Die Bildungsprämie ist mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Vorraussetzungen:
- Durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig. (Gilt auch für Selbständige, Erwerbstätige in Elternzeit oder Mutterschutz)
- Das jährliche (zu versteuernde) Einkommen darf maximal 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro betragen. Kinderfreibeträge werden auch berücksichtigt.
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder gültige Arbeitserlaubnis.
- Weiterbildung darf kein Einzelunterricht, keine betriebliche Weiterbildung und nicht in den Bereich Freizeit, Hobby oder persönliche Weiterentwicklung fallen.
- Die Weiterbildung darf noch nicht absolviert sein und muss in 6 Monaten nach Ausstellung der Prämie begangen werden und ist nicht übertragbar.
Wie anfragen?
Der erste Schritt auf dem Weg zur Bildungsprämie ist das Beratungsgespräch mit einem Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Hier sollte man seine Unterlagen (Ausweis, Einkommensbescheid, Aufenthaltserlaubnis) mitbringen, sowie Informationen zu der gewünschten Weiterbildung bereits im Kopf haben (Art, Thema und Anbieter).
Auf dieser Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie alle weiteren Informationen nachlesen.
Kurse:
Hier finden Sie die Kurse auf Springest, die Sie mit der Bildungsprämie finanzieren können: Kurse mit Bildungsprämie
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