Weiterbildungsstipendium

Geändert am Mon, 30 Oct 2023 um 10:01 AM

Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde. Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR - verteilt über drei Jahre - für förderfähige Weiterbildungen beantragen. 

Vorraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium:

Sie müssen..

  • ...jünger als 25 Jahre alt sein(in Ausnahmefällen 28 Jahre)
  • ...eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (oder Durchschnittsnote 1,9) bestanden haben
  • ...bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt haben.
  • ...einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachzuweisen können.
  • ...entweder mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten oder als arbeitslos gemeldet sein.

Wie anmelden?

  • Um teilzunehmen, muss man Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen und dort die Bewerbunsgunterlagen anfordern. Per Post erhält man dann eine Zu- oder Absage.

Links:

Bundesministerium für Bildung und Forschung:  http://www.bmbf.de/de/16220.php


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