Die berufliche Integration von Rehabilitanden, also Menschen, die wegen einer Erkrankung ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben können, wird unter anderem von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Andere Rehabilitationsträger können z. B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Träger der Sozialhilfe sein.

Die Rehabilitandenförderung enthält verschiedene allgemeine Leistungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern sollen. Diese können in vier Kategorien aufgeteilt werden:

  • Leistungen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Berufsvorbereitung und Berufsausbildung
  • Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Zusätzlich gibt es auch noch besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie zum Beispiel besondere Maßnahmen zur Weiterbildung. Alle Informationen über die Rehabilitandenförderung finden Sie auf der folgenden Website der Bundesagentur für Arbeit.