Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes von der Steuer absetzbar.
Bei Weiterbildungskosten handelt es sich, im Sinne des Einkommensteuerrechts, um alle Kosten, die der Arbeitnehmer ausgibt, um Kenntnisse und Fertigkeiten in seinem ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.
Dabei kann es sich um folgende Kosten handeln:
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z. B. Schreibwaren, Computer, Software)
- Fahrtkosten, Übernachtungskosten & Verpflegungsaufwand
Die Höhe der Abzüge ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Am einfachsten ist es, sich an einen Sachbearbeiter des Finanzamts oder einen Steuerberater zu wenden und die persönlichen Möglichkeiten herauszufinden.
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