Meister-BAföG

Geändert am Mo, 30 Okt, 2023 um 10:57 VORMITTAGS

Das Meister-BAföG sieht entsprechend des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vor, angehende Handwerks- und Industriemeister oder andere Fachkräfte, die sich fortbilden möchten, zu unterstützen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in einer Höhe von 697 € bis 1.332 €, abhängig vom Familienstand. Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen. Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen gefördert.

Die Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden pauschal mit 113 € je Kind je Monat bezuschusst, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersbegrenzung gewährt.

Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert. 

Vorraussetzungen:

  • Es werde gefördert: Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
  • Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
  • Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man die  Antragsformulare für das Meister-BAföG herunterladen, ausdrucken und an die entsprechende Stelle schicken. Hier die (kostenlose) Hotline für mehr Informationen: 0800 - 6223634

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre zum Meister-BAföG.


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